Haben Sie Ihren Teil der vertraglichen Leistung erbracht, aber der Schuldner zahlt seine Rechnung nicht?
Gerne übernehme ich die dann Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen auch im Rahmen des Mahnwesens. Beginnen kann meine Tätigkeit bereits mit dem Verfassen eines außergerichtlichen anwaltlichen Mahnschreibens, durch welches Ihr Schuldner in eindeutiger Form zur Zahlung aufgefordert und gleichzeitig in Verzug gesetzt wird. Sollte die Rechnung nicht beglichen worden sein, so folgt in der Regel der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides. Sofern der Schuldner gegen diesen nicht Widerspruch einlegt und es gemäß Ihrem Auftrag dann zu einem regulären gerichtlichen Verfahren kommt, folgt darauf die Beantragung des Vollstreckungsbescheides. Dieser ermöglicht als Schuldtitel nunmehr die Zwangsvollstreckung, welche dann von mir eingeleitet werden kann, um Ihre Forderung einzutreiben.
Sofern Sie sich in einer dieser Phasen befinden und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, können Sie sich gerne an mich wenden.
juraforum.de
- EU-Verhaltensregeln bei Unfällen 25. Juli 2024
- Amtsgericht München: Hotel haftet nicht für Autoeinbruch außerhalb des Parkplatzes 22. Juli 2024
- Neues Einbürgerungsrecht in Deutschland 25. Juni 2024
- KI-Gesetz der EU: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen 20. Juni 2024